Informationen zur Teilnahme

Hier finden Sie generelle Informationen zur Teilnahme am Betriebsvergleich. Die für eine Teilnahme am Betriebsvergleich spezifischen Informationen sowie der Datenbedarf richten sich nach der Zielgruppe:


Datenbedarf

Grundsätzlich benötigen Sie für die Teilnahme untenstehende Angaben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, spartenspezifisch zusätzliche Angaben zu machen, welche die Aussagekraft der Daten erhöhen. Für teilnehmende Lehrpersonen bzw. Schülerinnen und Schüler besteht kein Datenbedarf.

  • Jahresabschluss (Bilanz und GuV oder Summen- und Saldenliste)
  • Unterjährige Abschluss (BWA oder Summen- und Saldenliste)

Strukturangaben

  • Arbeitskräfte
  • Produktions- und Verkaufsflächen (falls vorhanden)
  • Absatzwege (prozentuale Aufteilung möglich)
  • Zuordnung der Erträge zu gartenbaulichen Sparten (prozentuale Aufteilung möglich)

Teilnahme auf Jahresabschlussbasis

Der Betriebsvergleich nutzt standardmäßig den Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zusammen mit den Strukturdaten bietet dieser die beste Grundlage für eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Situation im Hinblick auf Rentabilität, Liquidität und Stabilität.

Die Jahresabschlussdaten können manuell erfasst oder in Form einer Summen- und Saldenliste in den Betriebsvergleich 4.0 importiert werden.

Unterjährige Auswertung auf BWA-Basis

Um zusätzlich zeitnahe Informationen für die Steuerung des Unternehmens zu erhalten, wird der Betriebsvergleich auf Monats-, Quartals- oder Halbjahresbasis empfohlen.

Unterjährige Auswertungen erfolgen online im Betriebsvergleich 4.0, damit die Ergebnisse unmittelbar zur Verfügung stehen. Die Datenbasis ist die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) mit nur wenigen zusammengefassten Positionen, die auch manuell schnell erfasst werden können. Ein Import von Summen- und Saldenlisten ist aber ebenso möglich und erleichtert die Dateneingabe.

Daten können immer bei uns eingereicht werden. Je früher, desto besser. Baumschulen, die mit der Motivation der Beibehaltung des Baumschulerlasses teilnehmen, sollten bis Ende September des Folgejahres eingereicht haben.

Wie wir mit den uns zur Verfügung gestellten Daten umgehen, finden Sie in unseren Bestimmungen zur Datenverarbeitung.


Teilnahme bei Förderung

Wenn Sie eine öffentliche Förderung erhalten haben, kann es sein, dass die Bewilligungsbehörde einen Nachweis der Teilnahme am Betriebsvergleich einfordert. Dazu wird in der Regel eine Teilnahme mit einem Jahresabschluss (beziehungsweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung) benötigt. Die Angabe Ihres Förderkennzeichens im Kontakt mit dem ZBG ist nicht nötig, Sie können das Förderkennzeichen jedoch gern im Betriebsvergleich 4.0 bei den allgemeinen Angaben eingeben, nachdem Sie ihr zugehöriges Förderprogramm ausgewählt haben.