Teilnahme am Betriebsvergleich

Informationen zur Teilnahme

Hier finden Sie generelle Informationen zur Teilnahme am Betriebsvergleich. Die für eine Teilnahme am Betriebsvergleich spezifischen Informationen sowie der Datenbedarf richten sich nach der Zielgruppe:



Datenbedarf

Grundsätzlich benötigen Sie für die Teilnahme untenstehende Angaben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, spartenspezifisch zusätzliche Angaben zu machen, welche die Aussagekraft der Daten erhöhen. Für teilnehmende Lehrpersonen bzw. Schülerinnen und Schüler besteht kein Datenbedarf.

  • Jahresabschluss (Bilanz und GuV oder Summen- und Saldenliste)
  • Unterjährige Abschluss (BWA oder Summen- und Saldenliste)

Strukturangaben

  • Arbeitskräfte
  • Produktions- und Verkaufsflächen (falls vorhanden)
  • Absatzwege (prozentuale Aufteilung möglich)
  • Zuordnung der Erträge zu gartenbaulichen Sparten (prozentuale Aufteilung möglich)

Teilnahme auf Jahresabschlussbasis

Der Betriebsvergleich nutzt standardmäßig den Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zusammen mit den Strukturdaten bietet dieser die beste Grundlage für eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Situation im Hinblick auf Rentabilität, Liquidität und Stabilität.

Die Jahresabschlussdaten können manuell erfasst oder in Form einer Summen- und Saldenliste in den Betriebsvergleich 4.0 importiert werden.

Unterjährige Auswertung auf BWA-Basis

Um zusätzlich zeitnahe Informationen für die Steuerung des Unternehmens zu erhalten, wird der Betriebsvergleich auf Monats-, Quartals- oder Halbjahresbasis empfohlen.

Unterjährige Auswertungen erfolgen online im Betriebsvergleich 4.0, damit die Ergebnisse unmittelbar zur Verfügung stehen. Die Datenbasis ist die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) mit nur wenigen zusammengefassten Positionen, die auch manuell schnell erfasst werden können. Ein Import von Summen- und Saldenlisten ist aber ebenso möglich und erleichtert die Dateneingabe.

Daten können immer bei uns eingereicht werden. Je früher, desto besser. Baumschulen, die mit der Motivation der Beibehaltung des Baumschulerlasses teilnehmen, sollten bis Ende September des Folgejahres eingereicht haben.

Wie wir mit den uns zur Verfügung gestellten Daten umgehen, finden Sie in unseren Bestimmungen zur Datenverarbeitung.


Datenübertragung

Sie haben die Möglichkeit, die Daten online über den Betriebsvergleich 4.0 zu importieren oder auf konventionellem Weg ans ZBG zu übersenden. Sprechen Sie uns auch jederzeit an. Wir sind bemüht, Ihnen die Arbeit mit dem Betriebsvergleich zu erleichtern.

Dateneingabe offline: Konventioneller Betriebsvergleich

Beim konventionellen Betriebsvergleich werden die Daten mit einem excelbasierten Programm erfasst und per Mail ans ZBG geschickt. Alternativ können die Daten auch auf einen Erhebungsbogen übertragen werden. Nachdem die Abschlüsse in die Datenbank des ZBG übertragen und eventuelle Rückfragen geklärt wurden, können die gewünschten Auswertungen über Ihre Kontaktperson zu Ihnen geschickt werden.

Wenn Sie sich für den konventionellen Betriebsvergleich entscheiden, beauftragen Sie Ihre Steuerkanzlei oder Beratung.

Auftrag Steuerkanzlei  Auftrag Beratung  

Dateneingabe online: Betriebsvergleich 4.0

Der Betriebsvergleich 4.0 ist eine Online-Anwendung, die mit jedem Browser zu benutzen ist. Wesentliches Augenmerk bei der Entwicklung dieses Systems lag auf einer effizienten Datenverarbeitung. Sie haben die Möglichkeit, Abschlüsse in Form von Summen- und Saldenlisten oder als BMEL-Testbetriebsnetz Dateien zu importieren. 

Beantragen Sie formlos Ihre Zugangsdaten zum Betriebsvergleich 4.0 und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Anwendung.


Teilnahme bei Förderung

Wenn Sie eine öffentliche Förderung erhalten haben, kann es sein, dass die Bewilligungsbehörde einen Nachweis der Teilnahme am Betriebsvergleich einfordert. Dazu wird in der Regel eine Teilnahme mit einem Jahresabschluss (beziehungsweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung) benötigt. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihr Förderkennzeichen bei der Teilnahme an.

Die Teilnahme bei einer Förderung unterscheidet sich kaum von einer "normalen" Teilnahme. Je nach Förderprogramm kann es sein, dass Sie Ihr Förderkennzeichen angeben müssen. Auch bei Förderung empfehlen wir die Teilnahme über die (Steuer-) Beratung.

Durch eine Förderungsauflage sind Sie verpflichtet, bei der Teilnahme am Betriebsvergleich Ihr Förderkennzeichen mitzuteilen. Dieses wird gegebenenfalls an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet. Ansonsten ändert sich nichts an den Teilnahmebedingungen. Eine anonyme Teilnahme ist daher auch bei Förderung möglich.

Der Bewilligungsbehörde (zum Beispiel der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft) wird vom ZBG nur Ihr Förderkennzeichen mitgeteilt. Eine Weitergabe anderer Informationen, die zum Beispiel Ihren Jahresabschluss betreffen, findet in keinem Fall statt.

Betriebsvergleich 4.0:

Wenn Sie über den Betriebsvergleich 4.0 Ihre Daten einreichen, wählen Sie bitte unter "Betriebsdaten" - "Allgemeine Angaben" das Förderprogramm aus, an welchem Sie teilnehmen und speichern Ihre Angabe. Anschließend erscheint das Eingabefeld "Förderkennzeichen" (Screenshot).

Konventionelle Teilnahme:

Wenn Sie nicht über den Betriebsvergleich 4.0 teilnehmen, teilen Sie uns bitte das Förderkennzeichen separat mit, zum Beispiel auf der ersten Seite des Erhebungsbogens unter 0.3 "Bei Förderung" (Screenshot).