Videos zum Betriebsvergleich:
Warum BV 4.0?
Kennzahlen im BV
Ursachenanalyse
Fragen und Antworten zum Betriebsvergleich
Jedes teilnehmende Unternehmen erhält über seine Kontaktperson einen Beratungsbrief mit eigenen Kennzahlen und Vergleichszahlen der zugeordneten Sparte (z. B. Topfpflanzenbetriebe) als objektive Auswertung zurück. Durch den Vergleich lässt sich beispielsweise feststellen, ob eine besonders positive (oder auch negative) Entwicklung nur betriebsindividuell begründet ist oder die gesamte Sparte betrifft. Im Vergleich zu den besonders erfolgreichen Betrieben lassen sich auch Verbesserungspotentiale identifizieren.
Darüber hinaus wird durch Ihre Teilnahme die Anzahl der Betriebe, die in den Mittelwert einfließen größer und somit aussagekräftiger. Bei mehr Teilnehmern können auch weitere Gruppen (z.B. Grünpflanzenbetriebe) dargestellt werden, die zurzeit wegen zu geringer Anzahl nicht ausgewertet werden können. Nicht zuletzt werden die veröffentlichten Daten auch für das Rating der Branche genutzt. Auch besonders erfolgreiche Betriebe sollten also am Vergleich teilnehmen, um die Branche angemessen abzubilden.
Für die Datenerfassung und Beratungstätigkeit wird das Honorar zwischen Berater und Auftraggeber frei vereinbart. Die Erstellung des Beratungsbriefes beim ZBG ist für die teilnehmenden Betriebe komplett kostenlos.
Die Erhebungsbögen können das ganze Jahr ans ZBG übermittelt werden. Ideal ist die Einsendung sobald der Jahresabschluss fertiggestellt wurde, bei Kalenderjahrbetrieben im Frühjahr bzw. bei Wirtschaftsjahrbetrieben im darauffolgenden Herbst.
Damit der Jahresabschluss (2022) in die veröffentlichten Statistiken einfließt, muss dieser bis Oktober des übernächsten Jahres (2024) übermittelt sein.
Der Betriebsvergleich Gartenbau steht allen Gartenbauunternehmen aus Deutschland offen. Dazu zählen Obstbau-, Baumschul-, Zierpflanzen-/Stauden und Gemüsebaubetriebe ebenso wie Handels- und Dienstleistungsbetriebe, also Einzelhandelsgärtnereien, Friedhofsgartenbaubetriebe und der Garten- und Landschaftsbau.
Sinnvoll kann auch die Teilnahme für Unternehmen aus Nachbarländern sein. Allerdings werden die Auswertungen zurzeit nur in deutscher Sprache und in der Währung Euro angeboten.
Falls Sie ein Unternehmer sind: bitte wenden Sie sich an Ihre betriebswirtschaftliche Beratung oder Ihren Steuerbearbeiter.
Zunächst benötigen wir die Daten, um Sie mit einer individuellen Auswertung, dem Beratungsbrief, zu unterstützen. Die Daten werden auch zur Berechnung von Mittelwerten für Betriebsgruppen verwendet. Diese werden als Vergleichsmaßstab im Beratungsbrief und in unseren Auswertungen abgedruckt. Ihre einzelbetrieblichen Daten sind darin nicht erkennbar und werden vertraulich behandelt. Die Kennzahlenveröffentlichungen des ZBG sind allgemein zugänglich und werden kostenfrei auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt oder zum Kauf angeboten.
Kennzahlen sind Maßzahlen zur Beurteilung von Unternehmen. Viele Kennzahlen sind erst aussagekräftig, wenn sie in Bezug zu einer vergleichbaren Einheit gestellt werden, z.B. Arbeitskräfte oder Flächen. Sie ermöglichen den Vergleich von Betrieben untereinander, je feiner die Zuordnung der Betriebe (z.B. Kräuterbetriebe) erfolgt umso besser ist die Vergleichbarkeit der Kennzahlen gegeben.
Jeder Beratungsbrief wird individuell für den Betrieb erstellt und enthält Kennzahlen, die aus den eingeschickten Daten des Betriebes von bis zu vier Jahren berechnet wurden, und stellt diese dem Mittelwert der zutreffenden Betriebsgruppe (z.B. Topfpflanzen) gegenüber. Sie finden also Ihre eigenen Daten im Beratungsbrief wieder und können die Entwicklung über bis zu vier Jahre und die Kennzahlen aller und der besonders erfolgreichen Betriebe Ihrer Vergleichsgruppe vergleichen.
Sonderauswertungen sind auf Anfrage möglich. Kontakt
Nein, jeder Beratungsbrief wir individuell für den Betrieb erstellt und enthält Kennzahlen, die aus den eingeschickten Daten des Betriebes von bis zu vier Jahren berechnet wurden, und stellt diese dem Mittelwert der zutreffenden Betriebsgruppe (z.B. Topfpflanzen) gegenüber. Sie finden also Ihre eigenen Daten im Beratungsbrief wieder und können die Entwicklung über bis zu vier Jahre und die Kennzahlen aller und der besonders erfolgreichen Betriebe Ihrer Vergleichsgruppe vergleichen.
Die Kennung identifiziert den Betrieb und sorgt andererseits für die Anonymität gegenüber dem ZBG. Jede Kennung wird nur einmal vergeben und das ZBG kann den Betrieb nur einem Bundesland und einer Buchstelle eindeutig zuordnen. Allein der Kontakt in der Buchstelle oder der Berater, der die Daten ans ZBG geschickt hat, kann den Betrieb zuordnen.
Die Übermittlung von Vorjahren ist wichtig für die Analyse der Auswertung auf betrieblicher Ebene (= vertikaler Betriebsvergleich). Zusätzlich wird die Stichprobe der Betriebe die drei Jahre in Folge am Betriebsvergleich teilgenommen haben (identische Betriebe) erhöht.